Betriebskosten

CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter: Wie funktioniert das Stufenmodell?

Lesezeit 7 Min · Aktualisiert 05.07.2026

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten aus der nationalen CO2-Bepreisung nach dem Stufenmodell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Maßgeblich ist der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes in kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr: Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Vermieteranteil — von 0 % (unter 12 kg/m²·a) bis 95 % (ab 52 kg/m²·a). Bei Wohngebäuden gilt die 10-stufige Tabelle aus der Anlage zu § 5 Abs. 1 CO2KostAufG.

Das Wichtigste in Kürze

  • 10-Stufen-Modell nach § 5 CO2KostAufG für Wohngebäude — Vermieteranteil 0 % bis 95 %.
  • Bemessungsgröße: spezifischer Ausstoß in kg CO2/m² Wohnfläche und Jahr.
  • Der Vermieteranteil steigt mit schlechterer Energieeffizienz (Anreiz zur Sanierung).
  • Der CO2-Preis steckt in der Brennstoffrechnung (Gas, Heizöl) — Grundlage sind die kg CO2 daraus.
  • Der Vermieteranteil ist NICHT auf den Mieter umlagefähig und mindert den umlagefähigen Heizkosten-Pool.

Das 10-Stufen-Modell für Wohngebäude (§ 5 CO2KostAufG)

Kern des Gesetzes ist eine Tabelle mit zehn Stufen. Sie ordnet dem spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes einen Vermieteranteil zu. Der Mieter trägt jeweils den Rest.

kg CO2/m²·aAnteil VermieterAnteil Mieter
< 120 %100 %
12 bis < 1710 %90 %
17 bis < 2220 %80 %
22 bis < 2730 %70 %
27 bis < 3240 %60 %
32 bis < 3750 %50 %
37 bis < 4260 %40 %
42 bis < 4770 %30 %
47 bis < 5280 %20 %
≥ 5295 %5 %

Die Logik ist bewusst als Anreiz gebaut: Ein sanierter Neubau mit unter 12 kg/m²·a belastet den Vermieter mit 0 % — der Mieter, der das Gebäude beheizt, trägt die CO2-Kosten allein. Ein unsanierter Altbau mit über 52 kg/m²·a kehrt das Verhältnis fast um: 95 % Vermieter, 5 % Mieter.

So rechnen Sie den Anteil aus

  1. CO2-Menge und -Kosten aus der Brennstoff- oder Wärmerechnung entnehmen (§ 6 CO2KostAufG-Ausweispflicht).
  2. Spezifischen Ausstoß berechnen: kg CO2 geteilt durch die beheizte Wohnfläche (m²) und, bei kürzeren Zeiträumen, auf ein volles Jahr hochrechnen.
  3. Stufe ablesen und den Vermieteranteil auf die gesamten CO2-Kosten anwenden.

Rechenbeispiel

Ausweispflicht und Erstattung

Nach § 6 CO2KostAufG müssen Energielieferanten auf der Rechnung die gelieferte Brennstoffmenge, die enthaltene CO2-Menge (in kg) und die darauf entfallenden CO2-Kosten angeben. Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Kostenanteil um 3 % kürzen (§ 6 Abs. 3 CO2KostAufG). Bei Wärmelieferung (Fernwärme) rechnet der Wärmeversorger den Vermieteranteil bereits selbst ab.

Wie Torch Real Estate das löst

Torch Real Estate ermittelt aus CO2-Menge, Wohnfläche und Zeitraum automatisch die richtige Stufe, zieht den Vermieteranteil vom Heizkosten-Pool ab und legt nur den Rest nach HeizkostenV um — bei unterjährigen Zeiträumen inklusive Hochrechnung aufs Jahr. Der CO2-Split erscheint transparent auf der Mieter-Abrechnung.

Häufige Fragen

Wie wird der Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnet?+

Man ermittelt den spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes in kg CO2 je m² Wohnfläche und Jahr und liest den Vermieteranteil aus der 10-stufigen Tabelle des § 5 CO2KostAufG ab. Bei einem Ausstoß von z. B. 35 kg/m²·a liegt der Vermieteranteil bei 50 %.

Woher kommen die kg CO2 für die Rechnung?+

Aus der Brennstoff- bzw. Wärmelieferrechnung. Versorger müssen seit 2023 die gelieferte Energiemenge, die enthaltene CO2-Menge und die darauf entfallenden CO2-Kosten ausweisen (§ 6 CO2KostAufG). Bei Heizöl ermittelt der Vermieter die Werte selbst aus der gelieferten Menge.

Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbe?+

Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine hälftige Teilung 50/50 (§ 8 CO2KostAufG), bis ein eigenes Stufenmodell eingeführt wird. Das 10-Stufen-Modell dieser Tabelle betrifft Wohngebäude.

Wie wirkt sich der Vermieteranteil auf die Nebenkostenabrechnung aus?+

Der auf den Vermieter entfallende CO2-Kostenanteil ist nicht umlagefähig. Er wird vom Heizkosten-Block abgezogen; nur der verbleibende Pool wird nach HeizkostenV auf die Mieter verteilt.

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Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Landesrecht, Einzelfall und aktuelle Rechtsprechung können abweichen — im Zweifel Mieterverein, Anwalt oder Steuerberater fragen.